Selbstverpflichtung
Das Kompetenzzeichen dürfen nur Inhaber von Mitgliedsbetrieben des Bundes deutscher Staudengärtner verwenden. Sie müssen sich hierzu schriftlich verpflichten, die Statuten einzuhalten und das Kontroll-System anzuerkennen.
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Mit dem Kompetenszeichen ausgezeichnete Betriebe können Sie in unserer Mitgliederdatenbank abfragen.