Kontroll-System
Gartenstauden mit dem Kompetenzzeichen müssen den festgelegten Anforderungen entsprechen. Alle an der Kompetenzkampagne teilnehmenden Staudengärtnereien haben sich schriftlich verpflichtet, diese einzuhalten. Bei der Verwendung des Zeichens auf Etiketten muss stets der Staudenproduzent über eine Betriebsnummer oder sein Firmenlogo (siehe unten) erkennbar sein. Auf dem Lieferschein ist die Nennung des Lieferantennamens ausreichend.
Haben Sie Mängel zu benennen?
Dann teilen Sie uns diese mit (zum Beschwerde-Formular) mit Grund zu beanstandungen und nennen uns unbedingt die BdS-Betriebsnummer (siehe links) oder den Lieferanten. Der Bund deutscher Staudengärtner wird die Beanstandung zusammen mit dem Produktionsbetrieb auswerten. Sie erhalten umgehend eine Nachricht.